6. Begasen
Im Rahmen des Pflanzenschutzes ist aktuell nur der Einsatz von Phosphor-wasserstoff produzierenden Mitteln mit entsprechendem Erlaubnisschein zugelassen. Der Einsatz von Vergasungsgeräten, die mit Hilfe eines Ver-brennungsmotors Abgase erzeugen, ist nicht zulässig. Die Hauptinhaltsstoffe des Gasgemisches, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, sind im Pflanzen-schutz nicht als Wirkstoffe zugelassen.