6. Begasen



Im Rahmen des Pflanzenschutzes ist aktuell nur der Einsatz von Phosphor-wasserstoff produzierenden Mitteln mit entsprechendem Erlaubnisschein zugelassen. Der Einsatz von Vergasungsgeräten, die mit Hilfe eines Ver-brennungsmotors Abgase erzeugen, ist nicht zulässig. Die Hauptinhaltsstoffe des Gasgemisches, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, sind im Pflanzen-schutz nicht als Wirkstoffe  zugelassen.

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